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Leistungen

Mutter-Kind-Regelangebot

Das Mutter-Kind-Angebot richtet sich an Mädchen und Frauen ab 14 Jahre, die aufgrund einer Schwangerschaft oder als Mutter mit ihrem Kind, wobei das jüngste nicht älter als 6 Jahre ist, nicht mehr in ihrer Familie oder der eigenen Wohnung leben können. Sie erhalten umfassende Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation bzw. der Betreuung und Pflege ihrer Kinder.
Das Ziel der Mutter-Kind-Arbeit ist einerseits der schrittweise Aufbau einer eigenen Erziehungskompetenz, anderseits die Identitätsfindung als Mutter, die Integration in einen geordneten Lebensraum, die Realisierung dringender Verhaltensänderungen sowie die Umsetzung der persönlichen Zukunftsplanung.
Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:1,7 für die Mütter und 1:3 für die Kinder (anteilig Leitung, Verwaltung und Hauswirtschaft).

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • 24-Stunden-Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal
  • individuelle Tagesstrukturierung
  • Beratung bei der Versorgung und Erziehung des Kindes
  • Praktische Unterstützung
  • Sicherstellung medizinischer Vorsorge
  • Fachliche Hilfe bei der persönlichen Zukunftsplanung
  • Einrichtungsinterne Kinderbetreuung bei Schulbesuch oder zur Entlastung der Mütter

Mutter-Kind-Trainingswohnen

Das Mutter-Kind-Trainingswohnen beinhaltet die Förderung der Selbständigkeit durch die Übernahme von mehr Verantwortung für sich selbst und das Kind in der eigenen Wohnung auf dem Gelände der Einrichtung.

Im Bereich der Trainingswohnungen werden Bewohnerinnen betreut, die im Rahmen einer Regelunterbringung im Gertrud-Zillich-Haus deutliche Fortschritte gezeigt haben, aber noch nicht in der Lage sind, den Anforderungen eines selbständigen Lebens gerecht zu werden.
Diese Betreuungsform bildet gewissermaßen eine „Übergangsstufe“ mit dem Ziel, die Voraussetzungen für das Sozialpädagogisch-Betreute-Wohnen (SBW) bzw. die vollständige Verselbständigung zu erreichen.

Ein separates Team von Fachkräften, das im Haus verortet ist, ist für die Bewohner*innen jederzeit ansprechbar. Auch in der Nacht ist eine Mitarbeiterin vor Ort, um bei Bedarf Unterstützung anzubieten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Erarbeitung und Umsetzung einer individuellen Tagesstruktur
  • Hilfestellung in konkreten Erziehungsfragen
  • Unterstützung einer schulischen oder beruflichen Maßnahme
  • Individuelle Begleitung durch ein Team von Mitarbeitenden im selben Haus
  • Aufbau eines sozialen Netzwerkes
  • Möglichkeit, in die Mutter-Kind Gruppe zurückzuziehen, falls die Maßnahme scheitern sollte
  • Qualifizierte Betreuung der Kinder in der einrichtungsinternen Tagesgruppe.

Mutter-Kind-SBW

Für die abschließende Verselbständigung der Bewohner*innen im Anschluss an die differenzierten, stationären Betreuungsformen bieten die Einrichtungen in Oberhausen und Duisburg Sozialpädagogisch-Betreutes-Wohnen (SBW) an, um die Bewohner*innen auf das Leben in der eigenen Wohnung vorzubereiten.

Die Mütter leben mit ihren Kindern in privaten Wohnungen, welche von der Gertrud-Zillich-Haus gGmbH angemietet werden. In einem deutlich reduzierten Maße werden die Mütter dort sozialpädagogisch begleitet, bis sie in der Lage sind, alleine zu leben.

Der Personalschlüssel beträgt für die Mütter 1:4 und für die Kinder 1:3 (anteilig Leitung, Verwaltung und Hauswirtschaft).

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Auseinandersetzung mit der Tatsache nun allein mit dem Kind zu leben
  • Stabilisierung der Haushaltsführung und Geldeinteilung
  • Hilfestellung bei Partnerproblemen
  • Überprüfung der Entwicklung und Gesundheit des Kindes
  • Begleitung bei der Umsetzung schulischer und beruflicher Ziele
  • Stabilisierung der Lebens- und Berufssituation

Zusatzleistungen

Sollte der Hilfebedarf einer Mutter den Rahmen eines Mutter-Kind-Regelangebotes überschreiten und nicht mehr verantwortungsvoll abgedeckt werden können, besteht die Möglichkeit durch zusätzliche Fachleistungsstunden die Maßnahme zu intensivieren.

Dazu stehen pädagogische Teilzeitkräfte zur Verfügung, die durch Aufstockung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit den Klient*innen in bestimmten Lebensbereichen oder Situationen Anleitung und Unterstützung anbieten. Hierzu zählt auch die Nutzung von Marte Meo über zusätzliche Fachleistungsstunden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Gertrud-Zillich-Haus gGmbH ist Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe nach §§ 19, 27, 34, 35a und 41 SGB VIII mit insgesamt 66 Plätzen für Mädchen, Frauen, Mütter und Kinder.

In Ausnahmefällen können auch Bewohnerinnen nach § 99 SGB IX (seelische Behinderung) aufgenommen werden.

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